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Aktuelles Letzte Änderung: 10.05.2012, 00:08

Konto für Sesshinhilfe

Eingetragen von Administrator (admin) am Jun 27 2010
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Wir haben für Sesshinhilfe ein eigenes Konto eingerichtet. Wir möchten damit auch Leuten, für die die Teilnahme an Sesshins aus finanziellen Gründen ein Problem darstellt, die Teilnahme ermöglichen. Wir haben dafür ein eigenes spendenfinanziertes Konto eingerichtet, um die Zweckbindung der entsprechenden Mittel transparent zu machen. D.h. wer Sesshinhilfe in Anspruch nimmt, kann sicher sein, dass das entsprechende Geld wirklich nur für diesen Zweck vorgesehen war, also sie/er niemand anderem etwas "wegnimmt". Auf der anderen Seite wollen wir für Spender klarstellen, dass ihre Mittel wirklich genau für diesen Zweck verwendet werden.

Überweisungen können vorgenommen werden auf folgendes Konto

 

Konto-Nr.: 297143
Bankleitzahl: 830 944 94
Institut: Volksbank Eisenberg DIREKT
Kontoinhaber: Zen-Kreis Bremen e.V.
Verwendungszweck: Sesshin-Hilfe


Damit wir eine größtmögliche Transparenz in diesem Bereich haben, also alle Spender auch sicher sein können, wie ihre Spenden verwendet werden, haben wir folgendes Regelwerk festgelegt:

 

 

  1. Es wird pro Sesshin maximal 50 % des Preises erstattet.

  2. Es wird eine Obergrenze von 200,- pro Person und Jahr vorgesehen.

  3. Die Sesshinhilfe kann nur in Anspruch genommen werden für Sesshins, die vom Zenkreis Bremen veranstaltet werden.

  4. Die Sesshinhilfe ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden.

  5. Wer Sesshinhilfe in Anspruch nimmt, willigt ein, dass Spender Auskunft über die ihm gewährte Sesshinhilfe erhalten können, mit Name, Betrag und Anlass.

 

Letzte Änderung: Jun 28 2010 um 6:23 PM

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